Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aktivitäten in internationalen Foren

Bezüglich ziviler Satellitennavigationssysteme, Mehrwertdienste und globaler Navigations- und Zeitbestimmungsgüter arbeiten die Parteien in Angelegenheiten, die in beiderseitigem Interesse liegen, in der ICAO, ITU, IMO, WTO und anderen relevanten Organisationen und Foren zusammen, wenn angebracht.

Beachte: Zum Außerkrafttreten vgl. .