Begriffsbestimmungen
. Im Sinne dieser Verordnung sind:
1. Ist-Kostenverrechnung: Die Verrechnung der auf Grund des gemäß § 18 FMABG zu erstellenden Jahresabschlusses der FMA auf die einzelnen Kostenpflichtigen entfallenden Kosten für das betreffende FMA-Geschäftsjahr.
2. Verrechnung von Vorauszahlungen: Die Verrechnung der durch die Vorauszahlungspflichtigen für ein FMA-Geschäftsjahr jeweils im Voraus zu leistenden Zahlungen.
3. Kostenpflichtige: Jene natürlichen oder juristischen Personen, die die Voraussetzungen des bis 5 erfüllen.
4. Vorauszahlungspflichtige: Jene natürlichen oder juristischen Personen, die die Voraussetzungen des erfüllen.
