Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begriffsbestimmungen

. Im Sinne dieser Verordnung sind:

1. Ist-Kostenverrechnung: Die Verrechnung der auf Grund des gemäß zu erstellenden Jahresabschlusses der FMA auf die einzelnen Kostenpflichtigen entfallenden Kosten für das betreffende FMA-Geschäftsjahr.

2. Verrechnung von Vorauszahlungen: Die Verrechnung der durch die Vorauszahlungspflichtigen für ein FMA-Geschäftsjahr jeweils im Voraus zu leistenden Zahlungen.

3. Kostenpflichtige: Jene natürlichen oder juristischen Personen, die die Voraussetzungen des bis 5 erfüllen.

4. Vorauszahlungspflichtige: Jene natürlichen oder juristischen Personen, die die Voraussetzungen des erfüllen.