Zusammenlegungsgebiet
Das Zusammenlegungsgebiet hat überwiegend aus Waldgrundstücken im Sinne der forstrechtlichen Bestimmungen zu bestehen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Zusammenlegungsgebiet
Das Zusammenlegungsgebiet hat überwiegend aus Waldgrundstücken im Sinne der forstrechtlichen Bestimmungen zu bestehen.