Ausführungsgesetze
Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung die zu ihrer Durchführung erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Wirksamkeit zu setzen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausführungsgesetze
Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung die zu ihrer Durchführung erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Wirksamkeit zu setzen.