Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausführungsgesetze

Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung die zu ihrer Durchführung erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Wirksamkeit zu setzen.