Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Vertragsstrafe

Die Vertragspartner verpflichten sich, im Falle einer nicht angemessenen Bestrafung (S 2,-- pro m² jährlich) bei gesetzwidriger Auspflanzung den anderen Vertragspartnern eine Vertragsstrafe in der Höhe von S 25.000,-- pro Hektar zu bezahlen. Diese ist zwischen den gegenbeteiligten Vertragspartnern im Verhältnis ihrer Weinbauflächen aufzuteilen.