Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 12/2026

(1) Die Änderungen betreffend die und 5 sowie 34 durch LGBl.Nr. 12/2026 treten rückwirkend am 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Sofern die Landesregierung durch Verordnung nach nichts anderes bestimmt, kann die Erlaubnis () schriftlich oder elektronisch erteilt werden.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2026