Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022

(1) Art. LVI des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die und 29b Abs. 2, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

(2) Die Änderungen betreffend die und 29b Abs. 2 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

(3) Veröffentlichungen nach den und 29b Abs. 2 in der Fassung vor LGBl.Nr. 4/2022, die vor dem 1. Juli 2022 begonnen wurden, sind nach den Bestimmungen in der Fassung vor LGBl.Nr. 4/2022 zu beenden.