Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fachliche Eignung von Berufsfischern

Die fachliche Eignung zur Ausübung der Fischerei in den im genannten Fischereirevieren ist durch ein Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung

a) zum Facharbeiter für Fischereiwirtschaft nach des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes – LFBAG, BGBl. Nr. 298/1990, oder

b) zum Meister für Fischereiwirtschaft nach des Tiroler Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2000, LGBl. Nr. 32/2000,

nachzuweisen.