Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ausübung der Fischerei in Eigenrevieren

In Eigenrevieren ist die Fischerei durch Selbstbewirtschaftung, allenfalls durch einen Bewirtschafter, oder im Weg der Verpachtung () auszuüben.