Ausübung der Fischerei in Eigenrevieren
In Eigenrevieren ist die Fischerei durch Selbstbewirtschaftung, allenfalls durch einen Bewirtschafter, oder im Weg der Verpachtung () auszuüben.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausübung der Fischerei in Eigenrevieren
In Eigenrevieren ist die Fischerei durch Selbstbewirtschaftung, allenfalls durch einen Bewirtschafter, oder im Weg der Verpachtung () auszuüben.