Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Kommission sorgt für die Durchführung der vom Rat festgelegten Hilfepolitik sowie der Leitlinien für die vom AKP-EG-Ministerrat gemäß Artikel 325 des Abkommens festgelegte Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung.