Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Straf- und Schlußbestimmungen

. Die Oesterreichische Nationalbank informiert die ESMA darüber, dass sie als inländische Behörde gemäß der Richtlinie 98/26/EG von Insolvenzverfahren in den anderen EWR-Mitgliedstaaten über Vermögen von Teilnehmern an einem System zu verständigen ist.