Straf- und Schlußbestimmungen
. Die Oesterreichische Nationalbank informiert die ESMA darüber, dass sie als inländische Behörde gemäß der Richtlinie 98/26/EG von Insolvenzverfahren in den anderen EWR-Mitgliedstaaten über Vermögen von Teilnehmern an einem System zu verständigen ist.
