Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behörden

Behörden im Sinn dieses Gesetzes sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Die Landesregierung ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber den Bezirksverwaltungsbehörden.