Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungstermin

. Die Landesregierung hat in jedem Jahr mindestens einen Termin für die Abhaltung der Prüfung gemäß festzulegen und zu veranlassen, dass dieser Termin spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung im Amtsblatt der Stadt Wien und im Mitteilungsblatt der zuständigen Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft verlautbart wird.