Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wiederholung

. Bei Nichtbestehen der Fahrdienstprüfung () entscheidet die Prüfungskommission, in welchem Umfang die Prüfung zu wiederholen ist und nach welchem Zeitraum der Prüfungswerber erneut zur Prüfung antreten kann. gilt für Wiederholungsprüfungen sinngemäß.