Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungstermin

. In jedem Jahr ist mindestens ein Termin für die Abhaltung der Fahrdienstprüfungen festzulegen. Ein weiterer Termin ist jedenfalls dann festzusetzen, wenn eine hinreichende Anzahl von weiteren Prüfungswerbern zu erwarten ist (mindestens drei). Zeit und Ort der Prüfungen sind im Mitteilungsblatt der Wirtschaftskammer Wien und im Amtsblatt der Stadt Wien zu verlautbaren.