Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungstermin

Prüfungstermine sind bei Bedarf festzulegen. Zeit und Ort der Prüfungen sind spätestens drei Monate vor der Prüfung in der Salzburger Landes-Zeitung und im Mitteilungsblatt der Wirtschaftskammer Salzburg zu verlautbaren.