Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Befähigungsprüfung

Prüfungskommission

Die Prüfung der fachlichen Befähigung zur Führung eines Fiakerunternehmens wird vor der beim Amt der Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abgelegt.