2. Abschnitt
Befähigungsprüfung
Prüfungskommission
Die Prüfung der fachlichen Befähigung zur Führung eines Fiakerunternehmens wird vor der beim Amt der Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abgelegt.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Befähigungsprüfung
Prüfungskommission
Die Prüfung der fachlichen Befähigung zur Führung eines Fiakerunternehmens wird vor der beim Amt der Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abgelegt.