Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung ist spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich bei der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen der Wirtschaftskammer Salzburg einzubringen.