Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungstermin

In jedem Jahr ist mindestens ein Termin für die Abhaltung der Prüfungen festzulegen. Zeit und Ort der Prüfungen sind im Mitteilungsblatt der Wirtschaftskammer Salzburg zu verlautbaren.