Mitführverpflichtung
Eine Ausfertigung dieser Verordnung ist in jedem Fuhrwerk ständig mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuweisen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitführverpflichtung
Eine Ausfertigung dieser Verordnung ist in jedem Fuhrwerk ständig mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuweisen.