Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach und zweiter Satz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach und zweiter Satz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.