Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anforderung von Nachbarfeuerwehren

Reichen die in der Gemeinde zur Verfügung stehenden Feuerwehrkräfte zur Brandbekämpfung nicht aus, so hat die Behörde die Feuerwehren der Nachbargemeinden zur Hilfeleistung anzufordern.