Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 55/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 5/2025, außer Kraft, sie ist jedoch auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erbracht wurden.
