Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Für das Jahr 2003 wird die für das Jahr 2002 festgesetzte vorläufige Summe für den Aufstockungsbetrag von € 3,617.408,– mit dem vorläufigen Hundertsatz von 1,9% erhöht und beträgt daher € 3,686.138,80.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2003