Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für das Jahr 2002 wird die für das Jahr 2001 festgesetzte endgültige Summe für den Aufstockungsbetrag von € 3,551.701,60 mit dem vorläufigen Hundertsatz von 1,85 % erhöht und beträgt daher € 3,617.408,–.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2003