Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die pauschalierte Aufwandsentschädigung beträgt:

1. für Beamte der Verwendungsgruppen E1 und W1 18,9 Euro

2. für Beamte der Verwendungsgruppen E2a, E2b und E2c sowie der Verwendungsgruppen W2 und W3, soweit diese nicht unter Z 3 und 4 fallen 21,1 Euro

3. für Beamte der Verwendungsgruppen E2a, E2b und E2c sowie der Verwendungsgruppen W2 und W3, soweit diese die Exekutivdiensttauglichkeit nicht besitzen 12,8 Euro

4. für die in theoretischer Ausbildung stehenden provisorischen Beamten der Verwendungsgruppe E2c 8,8 Euro