Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Zahl der Kammerräte im Kammervorstand der Ärztekammer für Steiermark wird mit 13 festgesetzt.

(2) Von diesen 13 Kammerräten entfallen 5 Kammerräte auf die Sektion der praktischen Ärzte, 5 Kammerräte auf die Sektion der Fachärzte und 3 Kammerräte auf die Sektion der Turnusärzte.