Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge und der Beihilfensätze für das Jahr 2015, LGBl. Nr. 146/2014, außer Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge und der Beihilfensätze für das Jahr 2015, LGBl. Nr. 146/2014, außer Kraft.