Der Schulsprengel einer öffentlichen Volksschule umfasst die Gemeinde, in der sie errichtet ist. Hievon ausgenommen sind die in angeführten Volksschulen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Schulsprengel einer öffentlichen Volksschule umfasst die Gemeinde, in der sie errichtet ist. Hievon ausgenommen sind die in angeführten Volksschulen.