Die Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl. II Nr. 434/2001, ist auf die Landesbeamten und die Landesvertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl. II Nr. 434/2001, ist auf die Landesbeamten und die Landesvertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden.