Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für

a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967,

b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß ,

c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen

wird der 1. Jänner 1990 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.