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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 37/1988

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art. V Abs. 5 der 12. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 375/1988, wird verordnet:

. Für

a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967,

b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß ,

c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen

wird der 1. Jänner 1990 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.

. Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.