Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berechnung

Für die Berechnung des Kostenersatzes ist die Anzahl der Personen, die am 31. Dezember des jeweiligen vorherigen Jahres in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnet waren, maßgebend.