Bei Überführungen im Inland ist der Berechnung der Fahrkilometer für die Hin- und Rückfahrt die kürzeste Fahrstrecke zugrunde zu legen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
