Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Größenfestlegung

(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche für ein Einkaufszentrum 2 wird mit 3.000 m² festgelegt.

(2) Die höchstzulässige Anzahl von PKW-Stellplätzen wird mit 60 fixiert.