Flächenfestlegung
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche auf Grundstück Nummer 55/1, KG Mühldorf im Ausmaß von insgesamt 4.183 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 35/2014
Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung, LGBl. Nr. 87/2013 wird verordnet:
Flächenfestlegung
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche auf Grundstück Nummer 55/1, KG Mühldorf im Ausmaß von insgesamt 4.183 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.
Größenfestlegung
(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche für ein Einkaufszentrum 2 wird mit 3.000 m² festgelegt.
(2) Die höchstzulässige Anzahl von PKW-Stellplätzen wird mit 60 fixiert.
Vorgabe für die Bebauungsplanung
Die Bebauungsdichte wird mit 0,5 bis maximal 0,8 festgelegt.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. April 2014, in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.