Vorgabe für die Bebauungsplanung
Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zu erfolgen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorgabe für die Bebauungsplanung
Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zu erfolgen.