Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Flächenfestlegung

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nummer 1462, 275/2, 270/1 und 272/24, alle KG 67202 Gröbming, im Ausmaß von insgesamt 21.807 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.