Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Flächenfestlegung

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nummer 980, 106/2, 901, 902, 955 und 904/1 alle KG 65131 Rassnitz, im Ausmaß von insgesamt 32.900 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.