Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorgaben für die Bebauungsplanung

Die Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 40 Abs. 4 Z 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes hat unter folgenden Vorgaben zu erfolgen:

Maßnahmen zur Hochwasserfreistellung in Abstimmung mit der wasserwirtschaftlichen Planung sind festzulegen.

Die Anzahl der PKW-Abstellplätze ist auf 124 zu begrenzen.

Die Errichtung einer Schallschutzwand im Sinne des Schallgutachtens der Tomberger-BBM GmbH vom 03.03.2016 ist vorzusehen.