Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Mit dieser Verordnung wird zum Zweck der Ermittlung der Ausgleichsabgaben gemäß § 51 Abs. 3 Z. 1 und 2 WElWG 2001 die für die Ermittlung des Marktpreises bestimmende mitteleuropäsche Strombörse festgelegt.