Jahresbericht
Die Fondskommission hat der Landesregierung jährlich einen Bericht über den Stand und die Gebarung des Fonds zu erstatten. Die Landesregierung hat diesen Bericht dem Landtag vorzulegen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Jahresbericht
Die Fondskommission hat der Landesregierung jährlich einen Bericht über den Stand und die Gebarung des Fonds zu erstatten. Die Landesregierung hat diesen Bericht dem Landtag vorzulegen.