Unterschied zwischen den Referenzpreisen
Für die jeweiligen Grunderzeugnisse darf der Preisausgleichsbetrag nicht höher sein als der Unterschied zwischen dem inländischen Referenzpreis und dem niedrigsten Referenzpreis in einer der Vertragsparteien.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Unterschied zwischen den Referenzpreisen
Für die jeweiligen Grunderzeugnisse darf der Preisausgleichsbetrag nicht höher sein als der Unterschied zwischen dem inländischen Referenzpreis und dem niedrigsten Referenzpreis in einer der Vertragsparteien.