Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Europaschutzgebiet

FFH-Gebiet Donau-Auen östlich von Wien

(1)

1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 17 zu ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bad Deutsch-Altenburg, Eckartsau, Engelhartstetten, Fischamend, Groß-Enzersdorf, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Petronell-Carnuntum, Scharndorf, Schwechat und Wolfsthal. In Anlage A zu ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.

2. Die Anlagen 1 bis 17 zu (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.

Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:

- der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha

- der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf

- der Marktgemeinde Bad Deutsch-Altenburg

- der Marktgemeinde Eckartsau

- der Marktgemeinde Engelhartstetten

- der Stadtgemeinde Fischamend

- der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf

- der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau

- der Gemeinde Haslau-Maria Ellend

- der Gemeinde Mannsdorf an der Donau

- der Marktgemeinde Orth an der Donau

- der Marktgemeinde Petronell-Carnuntum

- der Gemeinde Scharndorf

- der Stadtgemeinde Schwechat

- der Gemeinde Wolfsthal

(2) Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Donau-Auen östlich von Wien, AT1204000, sind folgende:

- in Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen:

3130 Schlammfluren

3150 Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften

3260 Fluthahnenfuß-Gesellschaften

3270 Zweizahnfluren schlammiger Ufer

6110 Lückige Kalk-Pionierrasen*

6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen

6240 Osteuropäische Steppen*

6430 Feuchte Hochstaudenfluren

6440 Brenndolden-Auenwiesen

6510 Glatthaferwiesen

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen

9180 Schlucht- und Hangmischwälder*

91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*

91F0 Eichen-Ulmen-Eschenauen

91H0 Wärmeliebende Flaumeichenwälder*

- in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten:

Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Langflügelfledermaus (Miniopterus schreibersii), Großes Mausohr (Myotis myotis), Ziesel (Spermophilus citellus), Biber (Castor fiber), Donaukammmolch (Triturus dobrogicus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis), Frauennerfling (Rutilus pigus virgo), Steingreßling (Gobio uranoscopus), Weißflossen-Gründling (Gobio albipinnatus), Schied (Aspius aspius), Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Steinbeißer (Cobitis taenia), Schrätzer (Gymnocephalus schraetzer), Streber (Zingel streber), Koppe (Cottus gobio), Goldsteinbeißer (Sabanejewia aurata), Zingel (Zingel zingel), Trauerbock (Morimus funereus), Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus), Gemeine Flussmuschel (Unio crassus), Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus), Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo).

(3) Für das FFH-Gebiet Donau-Auen östlich von Wien werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:

Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Abs. 2 ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:

- stehenden Gewässern ohne relevante Nährstoff- und Schadstoffeinträge,

- Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,

- Fließgewässerabschnitten mit natürlicher bzw. naturnaher Dynamik, deren Wasserqualität keine nennenswerte Beeinträchtigung aufweist,

- vernetzten und für Fischpopulationen durchgängigen Fluss-, Neben- bzw. Augewässern,

- freier Fließstrecke der Donau mit einer natürlichen strukturellen Ausstattung und einer natürlichen Fluss- und Überschwemmungsdynamik (Längen- und Seitenkontinuum, Gewässer- und Umlandvernetzung),

- großen, wenig gestörten Flusslandschaften (Altwässer, Flüsse und deren unmittelbares Umland) im klimatisch begünstigten Tiefland als Lebensraum für die Europäische Sumpfschildkröte,

- natürlichem und naturnahem trockenem Grasland und dessen Verbuschungsstadien,

- Halbtrockenrasen, Trockenrasen und sonstigen niedrigwüchsigen offenen Rasen, Böschungen, Rainen, unbefestigten Feldwegen etc. als Lebensräume für das Ziesel,

- naturnahem feuchtem Grasland mit hohen Gräsern,

- mageren Flachland-Mähwiesen,

- nicht touristisch erschlossenen Höhlen,

- naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil,

- alten, totholzreichen Eichenbeständen,

- ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben und Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse.

(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes () der in Abs. 2 genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch den Bestand des Nationalparks Donau-Auen und durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.