Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) und 3, , 3, 4, 5 und 6 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.