Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) und 4, , 5 Abs. 1 sowie und 7 sowie die Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 28/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
