Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgrenzung des Schutzgebietes

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichts-planes mit Position der Detailpläne im Maßstab 1:100:000 (Anlage 2) und von 45 Detailplänen im Maßstab 1:5.000 (Anlage 3).