Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Das in den Gemeinden Aich, Gröbming, Mitterberg-Sankt Martin, Bad Aussee, Altaussee, Grundlsee und Bad Mitterndorf gelegene Dachsteinplateau sowie ausgewählte Wald- und Waldgrenzbereiche als Verbindungselemente zum Toten Gebirge werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 61 „Hochlagen des westlichen Ausseerlandes mit Dachsteinplateau“ bezeichnet.