Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Die Ziele sind von der Landesregierung durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes oder von Naturschutzprojekten, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:

1. die gezielte Entbuschung auf Teilflächen der Lebensraumtypen Schwermetallrasen (Violetalia calaminariae) sowie Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation,

2. die weitgehende Sicherstellung der Störungsfreiheit und Nutzbarkeit von Stollen als Schwärm- oder Winterquartiere für Fledermäuse und

3. die extensive Bewirtschaftung von 80 % der Wälder unter Berücksichtigung der Erhaltung und Entwicklung von Alt- und Totholzstrukturen sowie des Belassens alter Einzelbäume.