Gegenstand
In der Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben werden Teile des Sommer- und Wintergrabens zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 59 „Serpentinitgebiete im Sommer- und Wintergraben bei Chromwerk“ bezeichnet.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand
In der Gemeinde Sankt Stefan ob Leoben werden Teile des Sommer- und Wintergrabens zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 59 „Serpentinitgebiete im Sommer- und Wintergraben bei Chromwerk“ bezeichnet.